Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen richten sich ausschließlich an Unternehmer und regeln die Bedingungen für die kostenpflichtige Schaltung von Stellenanzeigen über die JOBBERIA Plus GmbH:
Busfahrer-gesucht.de wird vertreten durch:
JOBBERIA Plus GmbH, diese wird vertreten durch den Geschäftsführer Marco Pagel
Jessenstr. 4
22767 Hamburg
Tel. 040 22 86 00 60
Fax. 040 60 94 55 31
E-Mail: kontakt@busfahrer-gesucht.de
(1) Die Leistung von Busfahrer-gesucht.de (Auftragnehmer) besteht im Betrieb der Online-Plattform www.busfahrer-gesucht.de für die Schaltung von Stellenanzeigen, Bannern und sonstigen Online-Werbeformen. “Anzeigenvertrag” im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (fortan als AGB bezeichnet) ist ein Vertrag, in dem gewerblichen Unternehmen (Auftraggeber) das Recht eingeräumt wird, auf der Seite "Busfahrer-gesucht.de" die vereinbarten Werbeformen anzuzeigen.
(2) Für den Anzeigenvertrag gelten ausschließlich unsere AGB; entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zu.
Der Anzeigenvertrag ist dann zu Stande gekommen, wenn der Auftraggeber nach schriftlicher Auftragserteilung auf Basis der Preisliste eine Auftragsbestätigung per E-Mail erhält und dieser innerhalb zweier Arbeitstagen nicht widerspricht.
(1) Der Auftragnehmer behält sich vor, Anzeigenaufträge wegen ihres Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen. Dies gilt besonders, wenn der Inhalt der Stellenanzeige gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstößt oder wenn eine Veröffentlichung für den Auftragnehmer aus sonstigen Gründen nicht zumutbar ist.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt Stellen- und sonstige Anzeigen oder Bannerwerbung, deren Inhalte gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstoßen, sofort und ohne vorherige Benachrichtigung des Auftraggebers aus dem Angebot zu nehmen. Der Auftraggeber wird von einer solchen Maßnahme unverzüglich unterrichtet. Ein Erstattungsanspruch entsteht für den Auftraggeber hierdurch nicht.
(1) Für den Inhalt, insbesondere dessen Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit, der zur Schaltung der Anzeigen zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen trägt allein der Auftraggeber die Verantwortung. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Anzeige auf die Beeinträchtigung der Rechte Dritter hin zu überprüfen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter freizustellen, die in irgendeiner Weise aus der Ausführung des Anzeigenauftrages gegen ihn erwachsen könnten.
(2) Sofern im Rahmen der Veröffentlichung der Anzeige geschützte Markenrechte benutzt werden, wird hiermit die Genehmigung zu deren Nutzung erteilt. Der Auftraggeber sichert zu, dass er zur Erteilung der Genehmigung berechtigt ist.
(1) Bei vom Auftragnehmer gestalteten Anzeigen verbleiben die Urheber- und sonstige Leistungsrechte in vollem Umfang beim Auftragnehmer. Mit Zahlung des Entgelts für die Gestaltung der Anzeige erwirbt der Auftraggeber ein Nutzungsrecht für diese spezielle Anzeige. Er kann diese Anzeige für die Einschaltung auf Busfahrer-gesucht.de nutzen. Darüber hinausgehende Nutzung, dieser speziellen Anzeige auf die Homepage des Auftraggebers und auf die Seiten anderer Anbieter zu verlinken, bedürfen einer weiteren schriftlichen Erlaubnis.
(2) Für Anzeigen, Logos und Banner, die vom Auftraggeber oder von ihm beauftragten Dritten gestaltet wurden, erhält der Auftragnehmer das Nutzungsrecht insofern, dass er die Anzeige auf Busfahrer-gesucht.de gemäß dem Auftrag veröffentlichen und auf weiteren Plattformen (wie z.B.: Facebook) zur Bekanntmachung der Anzeige des Auftraggebers, sowie zur Bekanntmachung des Angebots von Busfahrer-gesucht.de (z.B. Nennung als Referenzkunden, Listung Kundenlogos) online wie offline (z.B. in Printmedien) nutzen kann.
Der Beginn der Veröffentlichung und somit die Erfüllung der vertraglichen Leistung für den Auftraggeber erfolgt zum schriftlich vereinbarten, in der Auftragsbestätigung dokumentierten Zeitpunkt. Ist kein Zeitpunkt in dieser Weise vereinbart worden, so erfolgt die Veröffentlichung innerhalb eines Werktags nach Abschluss des Anzeigenvertrages. Der Auftraggeber ist verantwortlich für die vollständige Anlieferung einwandfreier, zur Veröffentlichung im Internet geeigneter Anzeigenmittel oder von Unterlagen und Daten, aus denen eine Anzeige gestaltet und im Internet veröffentlicht werden kann.
(1) Der Auftraggeber zahlt an JOBBERIA Plus GmbH für seine Anzeigenschaltung die in der Auftragsbestätigung festgelegten Entgelte. Für die Gestaltung der Preise ist jeweils die aktuelle, gültige Preisliste maßgebend.
(2) Die Rechnung wird von JOBBERIA Plus GmbH unverzüglich bei Veröffentlichungsbeginn der Anzeige erstellt und dem Auftraggeber übersandt. Die Rechnung ist ohne Abzüge zahlbar innerhalb von 10 Tagen.
(3) Falls die JOBBERIA Plus GmbH in der Lage ist, einen höheren als den gesetzlichen Verzugsschaden nachzuweisen, ist sie berechtigt diesen geltend zu machen.
(1) Das Entgelt entrichtet der Auftraggeber für die Veröffentlichung der Stellenanzeige/Bannerwerbung auf Busfahrer-gesucht.de.
(2) Der Auftragnehmer ist darüber hinaus berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Stellenanzeige auch anderweitig, insbesondere durch Print, Fax, E-Mail, oder Telefon zu verbreiten, insbesondere gegenüber potentiellen Bewerbern und Anbietern. Es handelt sich hierbei um zusätzliche und freiwillige Leistungen von uns, für welche dem Auftraggeber keine Mehrkosten entstehen.
(3) Die Anzeige wird von uns sofort oder zeitnah nach Ablauf des Anzeigenvertrages oder vorherigen Widerruf des Auftraggebers/Auftragnehmers auf der Plattform Busfahrer-gesucht.de deaktiviert.
(1) Der Auftraggeber bucht während der Laufzeit des Vertrages eine oder mehrere Platzierungen im Online Stellenmarkt von Busfahrer-gesucht.de. Wird während dieser Laufzeit eine neue textliche Gestaltung notwendig, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, diese Änderungen auszuführen, sofern dies technisch und inhaltlich zumutbar ist. Ausdrücklich ausgeschlossen sind solche Änderungen, die die Identität der Stellenanzeige betreffen, durch deren Durchführung also eine andere als die ursprünglich ausgeschriebene Stelle beworben würde.
(2) Änderungen, die mit geringem Aufwand durch die JOBBERIA Plus GmbH zu bewirken sind, werden kostenlos durchgeführt. Ist dies nicht der Fall, so werden aufwandsabhängige Kosten für die gewünschte Änderung der Stellenanzeige berechnet. Für solche Änderungen ist eine schriftliche Beauftragung durch den Auftraggeber notwendig.
(1) Der Auftragnehmer gewährleistet eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe der Anzeige.
(2) Ein Fehler in der Darstellung der Stellenanzeige liegt insbesondere dann nicht vor, wenn die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- oder -hardware vorliegt, eine Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder ein Rechnerausfall bei einem Internet-Access-Provider oder bei einem Online-Dienst vorliegt oder durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxy-Servern kommerzieller und nicht-kommerzieller Provider und Online-Dienste das Programm nicht oder teilweise nicht abläuft oder technisch bedingt ein Ausfall des Ad-Servers eintritt, der nicht länger als 24 Stunden (durchgehend oder in Addition) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert.
(3) In den in Abs. 2 bezeichneten Fällen hat der Auftraggeber einen Anspruch auf Verlängerung der Schaltung seiner Anzeige um die Dauer des Ausfalls.
(4) Bei von uns zu vertretender mangelhafter Wiedergabe der Stellenanzeige hat der Auftraggeber Anspruch auf eine einwandfreie Ersatzanzeige, jedoch nur in dem Umfang, in dem der Zweck der Stellenanzeige beeinträchtigt wurde. Sind wir hierzu nicht bereit oder in der Lage, verweigern wir diese oder verzöget sie sich über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Schaltung einer Ersatzanzeige fehl, so ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt, Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Anzeigenpreises (Minderung) zu verlangen.
(1) Der Auftraggeber muss die geschaltete Anzeige unverzüglich nach der ersten Schaltung prüfen und etwaige Mängel unverzüglich rügen. Die Rügefrist beginnt bei offenen Mängeln mit der Schaltung der Anzeige, bei verdeckten Mängeln mit ihrer Entdeckung. Unterlässt der Auftraggeber die Mängelrüge, so gilt die Schaltung der Anzeige als mangelfrei genehmigt.
(1) Eine Haftung von uns sowie unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen auf Schadensersatz, insbesondere wegen Verzugs, Nichterfüllung, sogenannter Schlechterfüllung oder unerlaubter Handlung besteht nur bei Verletzung von Kardinalpflichten, auf deren Erfüllung der Auftraggeber in besonderem Maße vertrauen darf. Der Haftungsausschluss gilt nicht für die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit oder für eine Haftung wegen zugesicherter Eigenschaften.
(2) Soweit Kardinalpflichten in dem vorgenannten Sinne fahrlässig verletzt werden, ist die Haftung auf den Preis der Stellenanzeige begrenzt.
(3) Gegenüber Kaufleuten ist in jedem Fall die Haftung für grobe und leichte Fahrlässigkeit, bei Erfüllungsgehilfen auch für Vorsatz, auf den üblicherweise und typischerweise in derartigen Fällen voraussehbaren und vom Auftraggeber nicht beherrschbaren Schaden begrenzt.
(1) Von dem Auftraggeber zur Verfügung gestellte Vorlagen für die Anzeigenerstellung sind von uns nur auf besondere schriftliche Anforderung des Auftraggebers an diesen zurückzusenden. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Beendigung des Anzeigenvertrages.
(2) Wir sind nicht verpflichtet, nach Beendigung des Anzeigenvertrages die geschaltete Anzeige aufzubewahren.
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Informationen und Daten, die sie vom Vertragspartner im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erhalten, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung endet nicht mit der Beendigung des Vertrages.
(2) Der Auftraggeber wird hiermit unterrichtet, dass die JOBBERIA Plus GmbH seine personenbezogenen Daten in maschinenlesbarer Form speichern und für Vertrags- und Akquisitionszwecke maschinell verarbeiten darf. Einzelheiten zum Datenschutz entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg.
(2) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(3) Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.